Wie bekannt wurde, kam es am Morgen des 3. Januar im Berliner Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf (bestehend aus acht Ortsteilen: Lichterfelde, Lankwitz, Steglitz, Zehlendorf, Dahlem, Wannsee, Schlachtensee und Nikolassee) zu einem großflächigen Stromausfall.
Ursache war eine vorsätzliche Brandstiftung an einer hängenden Kabelbrücke über den Teltowkanal (TeK) in der Nähe des Heizkraftwerks Lichterfelde (gasbefeuertes Kraftwerk mit einer Leistung von 315 MW). Dabei wurden fünf Hochspannungskabel sowie zehn Mittelspannungskabel beschädigt. Das Feuer konnte relativ schnell gelöscht werden, die vollständige Wiederherstellung der Stromversorgung im gesamten Verwaltungsbezirk dauerte jedoch fast fünf Tage.
Während des fünftägigen Stromausfalls waren rund 45.000 Haushalte sowie etwa 2.200 Unternehmen und Gewerbebetriebe im Südwesten Berlins vollständig oder teilweise ohne Strom und Wärmeversorgung. Der Blackout betraf mindestens 100.000 Menschen. Es kam zu erheblichen Problemen bei der Heizung, der Mobilfunkversorgung sowie beim Betrieb kritischer Infrastruktur. Aufzüge funktionierten nicht, die Straßenbeleuchtung fiel aus, soziale Einrichtungen und Behörden waren stark eingeschränkt, ebenso wie der öffentliche Verkehr.
Was hat dieser größte Energieausfall in Berlin seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs tatsächlich offengelegt?
Die Antwort ist eindeutig und hochaktuell: Das Ereignis lenkt erneut den Fokus der Öffentlichkeit auf das akute Problem der Gewährleistung zuverlässiger Sicherheit für miteinander verknüpfte Versorgungsstrukturen und Anlagen, die die Grundlage für das Funktionieren von Gesellschaft und Staat bilden.
Mit anderen Worten: der kritischen Infrastruktur (in Deutschland: KRITIS).
Der Blackout im Januar 2026 hat die Verwundbarkeit der Infrastruktur einer modernen Metropole deutlich gemacht und grundlegende Fragen zum Schutz vor hybriden Bedrohungen sowie zur tatsächlichen Resilienz der Infrastruktur aufgeworfen. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass dieses Thema in Deutschland seit Langem als Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur gilt.
So hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wiederholt darauf hingewiesen, dass extremistische Gruppierungen Energie- und Verkehrsanlagen zunehmend als potenzielle und vergleichsweise leicht zugängliche Angriffsziele betrachten.
Derzeit arbeiten die zuständigen Senatsverwaltungen in Berlin an konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit besonders gefährdeter Infrastrukturobjekte sowie an einer effizienteren Steuerung von Krisensituationen, auch auf gesetzgeberischer Ebene.
Dabei wird unter anderem die Einbindung privater Sicherheitsdienste durch Energieversorger sowie die Installation moderner Videoüberwachungssysteme zur dauerhaften Sicherung dieser Anlagen in Betracht gezogen.
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